Umweltplanung
  Die Belange der Umweltplanung erhalten in der Planung immer größere Bedeutung. Die Erarbeitung von Umweltberichten gem. § 2a BauGB im Rahmen der Begründung ist selbstverständlich. Die Bearbeitung des Bereiches Natur und Landschaft erfolgt ggfs. auch mit externen Planern und Fachleuten. So erfolgt die Neuaufstellung von Flächennutzungsplänen in Abstimmung mit den Zielen aus Landschaftsplänen, die zuvor erarbeitet wurden. Die Gemeinden werden außerdem bei der Auswahl von Kompensationsflächen und Planungen von Maßnahmen beraten. Im erforderlichen Umfang werden Biotoptypenkartierungen oder Sondergutachten beauftragt.

 
1.
Planausschnitt
4.
Biotoptypen
2.
Zeichnerische Festsetzung (Ausschnitt)
3.
Biotoptypenkartierung (Ausschnitt)
  1. Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Harpstedt (Planausschnitt)
2. Zeichnerische Festsetzung (Ausschnitt)
3. Biotoptypenkartierung (Ausschnitt)
4. Biotoptypenkartierung der Standortanalyse der Stadt Georgsmarienhütte

 
 pk plankontor städtebau gmbh
 Ehnernstraße 126
 26121 Oldenburg

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