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Umweltplanung
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Die Belange der
Umweltplanung erhalten in der Planung immer größere
Bedeutung. Die Erarbeitung von Umweltberichten gem. §
2a BauGB im Rahmen der Begründung ist
selbstverständlich. Die Bearbeitung des Bereiches Natur
und Landschaft erfolgt ggfs. auch mit externen Planern
und Fachleuten. So erfolgt die Neuaufstellung von
Flächennutzungsplänen in Abstimmung mit den Zielen aus
Landschaftsplänen, die zuvor erarbeitet wurden. Die
Gemeinden werden außerdem bei der Auswahl von
Kompensationsflächen und Planungen von Maßnahmen
beraten. Im erforderlichen Umfang werden
Biotoptypenkartierungen oder Sondergutachten beauftragt.
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1. Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Harpstedt (Planausschnitt)
2. Zeichnerische Festsetzung (Ausschnitt)
3. Biotoptypenkartierung (Ausschnitt)
4. Biotoptypenkartierung der Standortanalyse der Stadt Georgsmarienhütte
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pk plankontor städtebau gmbh
Ehnernstraße 126
26121 Oldenburg
fon: 0441-97201-0
fax: 0441-97201-99
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